Störfall VO

Wir sind ein Betriebsbereich nach Störfall-Verordnung. Dem staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim

als zuständige Überwachungsbehörde, wurde eine entsprechende Anzeige übermittelt.

 

Unsere Haupttätigkeit ist die Erzeugung von Biogas durch Vergärung von Silomais, Putenmist und Gülle.

Aufgrund des Gesamtinhalts an Biogas unterliegen wir den Grundpflichten der Störfall-Verordnung.

 

Biogas ist ein entzündbares, farbloses, je nach Zusammensetzung auch stechend riechendes, in Wasser unlösliches Gas.

Biogas besteht im Wesentlichen aus:

Methan (ca.52%)

Kohlendioxid (ca. 46%)

Schwefelwasserstoff (ca.0,02%)

sowie Spuren von Ammoniak, Wasserstoff, Stickstoff und Kohlenmonoxid.

 

Es ist in Nr. 1.2.2. des Anhangs 1 der Störfall-Verordnungaufgelistet

 

Gefahrenhinweise:

H220 Entzündbares Gas, Kat. 1

H330 Akute Toxizität inhalativ Kat.2

 

Da das Biogas in einer geschlossenen Anlage entsteht und gelagert wird, die stetig über geeignete Mess-, steuer- und regeltechnik überwacht wird, sowie mittels Verbrennungseinrichtungen wie Fackel oder BHKW verbrannt wird, ist ein Austritt des Gases sehr unwahrscheinlich.

Sollte es dennoch zu einem Austritt kommen, erfolgen die Informationen der Bevölkerung über die Notfallstelle.

 

Für Informationen im Notfall:

Notrufnummer 112

oder 0160 5556063

 

  Verhalten im Notfall:

-Ruhe bewahren

-geschlossene Räume aufsuchen

-Fenster schliessen ung ggf. Lüftung ausser Betrieb nehmen

 

Letzte Vor Ort Besichtigung:

06.05.2024 durch das staatliche Gewerbeaufsichsamt Hildesheim

 

Weiterführende Informationen sind beim staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim auf Anfrage erhältlich:

Goslarsche Str.3, 31134 Hildesheim, Tel. 05121 163-0, Poststelle@gaa-hi.niedersachsen.de

Der Überwachungsplan für Niedersachsen wird vom Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz im Minesterialblatt veröffentlicht.

Für weitergehende Fragen diesbezüglich, wenden Sie sich daher bitte an das v.g. Ministerium.